Bewertung Ihres Grundstücks – was ist mein Grundstück wert bzw. lohnt es sich, mein/unser Grundstück zu verkaufen?
Der Wert eines Baugrundstücks mit vorhandener Baugenehmigung nach § 30 BauGB (vorhandener Bebauungsplan) ist natürlich höher, als der Preis für ein landwirtschaftliches Grundstück oder eine Altbauimmobilie ohne Anbau- bzw. Erweiterungs-baurecht. Da die von uns anzukaufenden Grundstücke meist vorher noch nicht mit einem Mehrfamilienhaus, Reihenhaus oder Doppelhaus bebaut sind, ist die Abklärung und Schaffung eines Baurechts (Vorbescheid bzw. Baugenehmigung) Alltag der Tätigkeit nach der Einigung mit Ihnen über den Kaufpreis und der Modalitäten des Eigentumsübergangs.
Bei einem noch ungeklärten bzw. zu schaffenden Baurecht nach § 34 BauG (d.h. das Baurecht orientiert sich an der umliegenden Bebauung), ist der Preis Ihres Grundstücks von der noch zu schaffenden und erzielbaren Wohnfläche abhängig. Architekten nennen die Details in der Fachsprache GFZ (Geschossflächenzahl) und GRZ (Grundflächenzahl). Wir arbeiten hier mit erfahrenen Baurechtsprofis zusammen. Die Baurechtsschaffung nach Kaufvertragsabschluß ist für Sie natürlich kostenlos.
Auf Grund der gestiegenen Grundstückspreise zahlen wir im Regelfall über den Richtwerten nach § 196 BauGB der Bodenrichtwerte, welche von dem jeweiligen Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Landeshauptstadt München, des Landkreises München, des Landkreises Erding, des Landkreises Starnberg oder des Landkreises Ebersberg oder Miesbach alle zwei Jahre offiziell erstellt werden.
Wir freuen uns auf Sie.
Natürlich sind auch menschliche Faktoren wichtig, so achten wir auf Diskretion, Höflichkeit und halten uns an getroffene Absprachen.