Wir kaufen Ihr Grundstück von 300 bis 30.000 qm – unser Domainname ist Programm.
Wollen Sie uns
- Ihr geerbtes „Häuschen“ auf einem großen Grundstück verkaufen?
- Ihr neu geschaffenes Baugrundstück gegen Bauleistung überlassen und verrechnen? So können Sie Ihr neues Heim aus dem Verkaufserlös bezahlen
- einen Teil Ihres großen Gartens zur Rentenaufbesserung verkaufen und wir können darauf bauen?
- Ihr Gewerbegrundstück zur Bebauung verkaufen?
- Ihr landwirtschaftliches Grundstück verkaufen?
- Ihren Erbanteil an einem Grundstück veräußern?
Wie geht der Ankauf vonstatten:
Sie nehmen mit uns per Email an: info@kaufe-grundstueck.de oder telefonisch Kontakt auf. Die Telefon Nr. lautet : 089 61300062
Sie geben uns bitte folgende Eckdaten zu Ihrem Grundstück bekannt:
- Adresse PLZ, Ort, Straße und Haus Nr.
- haben evlt. einen Lageplan zum Grundstück – dieser kann gerne älter sein, falls die Fläche unverändert gilt
- den Grundbuchauszug benötigen wir ebenso – gerne auch einen Erbschein als Nachweis, dass Sie die Immobilie geerbt haben
- wenn es – auch historische oder abgelaufene Baugenehmigungen gibt – freuen wir uns über diese Information
- gibt oder gab es Kontaminationen / Altlasten ? z.B. ausgelaufenes Öl, ehemaliges Tankstellengrundstück, aufgelassene Kiesgrube etc.
- Gibt es eine Abstandsflächenübernahmen bezüglich Bebauungen der Nachbarn?
- bestehen Wegerechte oder Dienstbarkeiten?
- welche Miet- bzw. Pachtverhältnisse sind vorhanden?
- Ihre Preisvorstellung
- und natürlich auch Ihren Namen und Ihre Telefonnummer oder Emailadresse
*) die 48 Stunden Entscheidungszeit bezieht sich auf dem Zeitpunkt, aber dem uns alle entscheidungsrelevanten komplett Unterlagen vorliegen
Maklerangebote – gerne, sofern Sie direkten Zugang zum Eigentümer haben
Bitte leiten Sie uns ein komplettes Expose mit allen relevanten Angaben zum Grundstück per Post oder Email an info@kaufe-grundstueck.de zu.
Wichtig ist für uns, dass Sie direkten Zugang zum Verkäufer haben. Ihr Auftragsverhältnis interessiert uns zweitrangig.
Ein Maklervertrag mit uns kommt nur auf schriftlicher, von uns unterzeichneter Basis zustande. Ein unvollständiges Angebot, insbesondere ohne Benennung der Verkäufer reicht als Nachweis keinesfalls aus. Im Zweifelsfall oder bei Mehrfachangeboten gilt die Berliner Tischregel.